Auftragsdatenver­arbeitung

Auftragsdatenverarbeitung gemäß DSGVO

Einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) muss nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jede verantwortliche Stelle abschließen, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten lässt. Als Kunde der 1000hands AG speichern wir oder Sie selbst bei Nutzung unserer Online-Zugänge unter Umständen personenbezogene Daten auf unseren Servern. Sobald Sie personenbezogene Daten auf unseren Systemen speichern bzw. verarbeiten oder durch uns speichern oder verarbeiten lassen, müssen Sie dies nach Art. 28 DSGVO rechtlich absichern.

Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) mit uns zu schließen. Mit dieser Vereinbarung können Sie auch Ihren Kunden die Sicherheit der Daten auf den Servern der 1000hands AG rechtlich bestätigen. Den Abschluss einer AVV bieten wir für die Kunden folgender Produkte/Dienstleistungen an:

  • Vermessungs- und CAD-Arbeiten
  • Visualisierungen
  • Energieausweise
  • u.a. verwandte Leistungen für die Immobilienbranche

 

Vorteile für Sie

  • Explizite Bestätigung der rechtskonformen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz durch die 1000hands AG für Sie
  • Bestätigen Sie auch Ihren Kunden, dass die Daten auf den Servern der 1000hands AG sicher verarbeitet werden

 

So schließen Sie den Vertrag ab

  • Laden Sie den Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV).pdf-Format herunter . Unsere ToM (Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art.32 DSGVO) können Sie hier herunterladen
  • Drucken Sie den Vertrag aus, tragen Sie Ihre Kunden- und Vertragsdaten ein und unterschreiben Sie den Vertrag
  • Bitte achten Sie auf eine übereinstimmung mit den bei der 1000hands AG hinterlegten Kundendaten
  • Senden Sie uns den Vertrag anschließend per Email oder per Post zu: 1000hands AG, Auftragsverarbeitung, Joachimsthaler Str. 12, 10719 Berlin, Deutschland

 

Häufig gestellte Fragen

  • F: Mein Datenschutzbeauftragter oder Rechtsanwalt hat änderungswünsche am Vertrag. Können Sie die einfließen lassen?
    A: Das Abschließen von AV/ADV-Verträgen ist für uns ein Massengeschäft. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir keine individuellen änderungen oder Anpassungen an dem Vertrag umsetzen können.
  • F: Kann ich den AV-Vertrag in einer anderen Sprache als "Deutsch" bekommen?
    A: Der Firmensitz und Gerichtsstandort der 1000hands AG ist Deutschland. Amts- und Gesetzestextsprache ist Deutsch, dies betrifft auch die DSGVO, daher bieten wir den AVV ausschließlich in deutscher Sprache an.
  • F: Muss ein AV-Vertrag nicht in PDF-Form, fälschungssicher und/oder digital signiert sein?
    A: Die Zusendung des Vertrages per Email und Bereitstellung per HTTPS Download hält die Formerfordernisse ein. Das "elektronische Format", das die DSGVO fordert, wird so ausgelegt, dass es den Anforderungen des § 126b BGB (die sog. Textform) entsprechen muss. Bei der Textform geht es im Kern darum, dass die abgegebene Erklärung zur "dauerhaften Wiedergabe" geeignet sein muss. Das ist durch eine Email gewährleistet (wie z.B. auch nachzulesen bei Palandt/Ellenberger, § 126b, Rn. 3). Der Ihnen von uns per Email zugesendete Vertragstext ist zur dauerhaften Wiedergabe geeignet, es besteht nämlich seitens der 1000hands AG keinerlei Möglichkeit, diesen nachträglich zu ändern. Die E-Mail können Sie zunächst dauerhaft abspeichern, den Vertragstext können Sie zudem problemlos zur Aufbewahrung in Papierform ausdrucken. Wir gehen daher davon aus, dass die Zusendung des Vertragstextes per Email (natürlich unter Angabe der vollständigen Kontaktdaten beider Vertragsparteien im Vertragstext) die Formvorschrift des Art. 28 Abs. 9 DSGVO in Verbindung mit § 126b BGB wahrt.
  • F: Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert der AV-Vertrag?
    A: Maßgeblich für diese Auftragsverarbeitung sind derzeit der § 11 BDSG, Artikel 17 der EU-Datenschutzrichtlinie, sowie ab dem 25.5.2018 die etwas detaillierteren Regelungen aus Artikel 28 DSGVO